Leutheusser-Schnarrenberger (59), setzen, 6!

22. Juli 2011

Wieder ein Beispiel für völlig unfähige Politikerin. Wenn „Die“ für ihr Handeln Verantwortung tragen müsste, würde sie sich wahrscheinlich die Sache mit dem „Freigang“, dreimal überlegen – aber so?

Von E. KOCH und F. SOLMS-LAUBACH

Berlin – Länder-Innenminister von CDU, CSU und SPD laufen Sturm gegen Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Lockerung der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Um Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, will die Ministerin Sexualstraftätern „möglichst früh vollzugsöffnende Maßnahmen gewähren“. Klartext: Freigang und Urlaub für gefährliche Verbrecher!

Eine „nur abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr“ reiche nicht aus, um Vollzugslockerungen zu versagen, heißt es in einem „Eckpunkte“-Papier der Ministerin.(…)(c)bild.de

UNGLAUBLICH – eine Ohrfeige mitten ins Gesicht der Angehörigen von Kindern, die durch Kinderschänder missbraucht oder zu Tode gekommen sind.

Ich kann für mein Entsetzen über diese „Show-Politikerin“ gar keine Worte finden, ohne beleidigend zu werden. Was „Die“ sich leistet ist pervers, ja sogar mitverantwortlich kriminell!!!

Es ist doch keine Frage mehr, OB Kinderschänder rückfällig werden, die Frage ist doch nur WANN???

Und diesem kriminellen Treiben leistet die „Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger “ jetzt auch noch Vorschub – UNGLAUBLICH!!!

Hoffentlich verschwindet die FDP 2013 in der Versenkung – rauf mit der 5%-Hürde auf 10%!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wahlvolk – wenn ihr schon Parteien wählen wollt, dann bitte NICHT mehr die FDP. Die ist so wichtig wie ein Kropf!!!

Solche unfähigen Show-Politiker wie bei der FDP sollten nicht länger Handeln dürfen, für das sie keine Verantwortung übernehmen.

LEIDER haben wir in Deutschland eine „repräsentative Demokratie“, was so viel heisst wie, dass Volk wählt „Repräsentanten“, die Demokratie machen sollen.

Ich frage Euch, ist das Demokratie, wenn Sexualstraftäter möglichst früh vollzugsöffnenden Freigang und Urlaub bekommen, wider besseren Wissens, dass die wieder zuschlagen werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Sicherheit NICHT den Freigang oder Hafturlaub gemeint, sondern kontrollierte „Rückführung“ in die menschliche Gesellschaft, was aber bei triebgesteuerten, fehlgeleiteten Straftätern allerdings so gut wie aussichtslos ist.

DER WERT EINER GESELLSCHAFT ZEIGT SICH DADURCH, WIE SIE MIT DEN ALTEN UND SCHWACHEN (KINDER) UMGEHT !!!

DEUTSCHLAND – du verkommene Bananenrepublik! (BRD)

 

(über diese „Bundesjustizministerin“ habe ich ja schon mehrfach geschrieben, einfach mal im Suchfeld eingeben)

3 Antworten to “Leutheusser-Schnarrenberger (59), setzen, 6!”

  1. Übergriff auf 13-Jährigen – Bewährungsstrafe

    Gera (dapd). Ein 42-jähriger Mann ist wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann hatte den sexuellen Übergriff auf einen 13-jährigen Jungen gestanden, wie das Landgericht Gera mitteilte. Damit ersparte er dem Jungen eine Aussage vor Gericht.

    22.07.2011 dv

    In was für einem Scheissland leben wir bloss???

  2. … und auch noch das:

    In den USA ist zum ersten Mal seit fast 20 Jahren eine Hinrichtung gefilmt worden. Die Justizbehörden im Bundesstaat Georgia vollstreckten vor laufender Kamera das Todesurteil gegen Andrew Grant DeYoung, wie örtliche Medien berichteten. Der wegen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester verurteilte 37-Jährige starb demnach durch die Giftspritze. DeYoung wurde mit einem tödlichen Cocktail aus drei Wirkstoffen hingerichtet, der auch das Tierbetäubungsmittel Pentobarbital enthielt. Er kommt zurzeit in mehreren Bundesstaaten bei Hinrichtungen zum Einsatz.
    Grund sind Lieferschwierigkeiten bei dem bisher verwendeten Medikament Thiopental. Die Anwälte eines anderen Todestraktinsassen hatten die Aufzeichnung der Hinrichtung auf Video durchgesetzt, um „Beweise“ für Probleme mit Pentobarbital zu sammeln. Die Behörden von Georgia hatten zunächst versucht, die Aufzeichnung wegen Sicherheitsbedenken zu verhindern. Doch das Oberste Gericht in dem Bundesstaat erlaubte die Aufzeichnung. Nach Angaben des US-Informationszentrums zur Todesstrafe (DPIC) wurde damit erstmals seit 1992 eine Hinrichtung in den USA gefilmt. Damals war den Angaben zufolge eine Hinrichtung in einer Gaskammer in Kalifornien aufgezeichnet worden. Später wurde diese Hinrichtungsmethode dort untersagt.

    Noch Fragen, Frau „Bundesjustitzministerin“?

  3. … und aktuell von heute das:

    München/Dortmund (dapd). Der in Dortmund wegen eines mutmaßlichen Missbrauchs eines siebenjährigen Mädchens festgenommene Mann hat die Tat nach Medienangaben angeblich begangen, weil er ins Gefängnis zurückwollte. Nach Angaben des Münchener Nachrichtenmagazins „Focus“ sagte der 49-Jährige dem Haftrichter zur Begründung der Tat: „Ich wollte einfach zurück in den Knast.“ In Freiheit habe er sich „unsicher und bedroht“ gefühlt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Der einschlägig vorbestrafte Mann war im vergangenen Jahr aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Nach seinem Umzug nach Dortmund war er zunächst rund um die Uhr überwacht worden, aufgrund einer günstigen Prognose war die Überwachung dann jedoch gelockert worden.

    dapd

    Noch Fragen Frau „Dilettantin“?

Hinterlasse eine Antwort zu DerObserver Antwort abbrechen