Wer sich gegen das BRD-GmbH-Regiem stellt, der muss mit brachialer Gewalt des „Staates“ rechnen, siehe die nachstehenden Videos. Eine STAATSANWÄLTIN und jetzt Rechtsanwältin pack aus.

http://www.youtube.com/watch?v=Uy_BSUymg00&NR=1

http://www.youtube.com/watch?NR=1&v=6w59klzjeOE

Hier die Fakten und der Beweis, dass die Videos kein Fake sind.

WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMME
VORSTANDSVORSITZENDER DER
„UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTE“
SOWIE VORSTANDSVORSITZENDERN DES VEREINS
„Graue Zone 88 e. V” AG Duderstadt Reg-Nr.391

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ – FRANKFURT

MITGLIED IM „BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ – SCHWERIN

D – 28261 Bremen, Postfach 610164 Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 22 10519

Gleichlautendes Rundschreiben an: Bremen, dem 26. 5. 2004

Justizministerin Frau Werwigk-Hartneck Erinnerung vom 22. 6. 2004
Polizeipräsident im Regierungspräsidium Stuttgart

Ordnungsamt Kirchheim u. Teck Führerscheinstelle

Polizeipräsidium Esslingen
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Landratsamt Esslingen Führerscheinstelle Kopien: BVerfG, PR
Landespolizeidirektion Stuttgart 1 EGMR- IGH
Justizopfervereine I.

Entzug der Fahrerlaubnis und behördlicher Diebstahl zweier Fahrzeuge

der Rechtsanwältin Regina Bornstein, Laubersberg 83 in Kirchheim/Teck

auf Grund einer psychologisch bedenklichen Ferndiagnose

1. Erinnerung

Hier ist der Beweis:

Die bundesdeutsche Justiz im Bundesland Baden-Württemberg vertreten durch die Justizministerin Frau Werwigk-Hartneck, wie auch das Regierungspräsidium dieses Bundeslandes ignoriert alle Schreiben und Gespräche die mit dem „Fall Bornstein“ zu tun haben

Wir erlauben uns daher noch einmal in diesem Zusammenhang eine

Dienstaufsichtsbeschwerde,

oder jedes andere zulässige Rechtsmittel

an die dienstaufsichtsführende Justizministerin Frau Werwigk Hartneck und den dienstaufsichtführenden Präsidenten der Polizei im Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.

Nach wie vor stellen wir einen Strafantrag gegen die Polizisten und den Leiter des Polizeipräsidiums Schmerling, wegen Ausübung von Polizeigewalt gegen den Körper der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein und deren Mutter. Die Anzeigen von den Beschwerten liegen bereits vor, werden aber vorsätzlich nicht bearbeitet! Hier offenbar in Übereinkunft mit der Justizministerin die auch unser Schreiben ignoriert.

Beweis: Keine Eingangsbestätigung, keine Silbe auf unser Schreiben.

Grundlage dieser erneuten Dienstaufsicht und des Strafantrags, ist die verbotene Erpressung der Polizei durch Anwendung der Folter.

Oder irrt hier der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, wenn er öffentlich bekennt:

„Das Grundgesetz ist eindeutig. „ – „Die Menschenwürde gilt absolut!“

Dazu erklärt er: „Die Folter missachtet jedes Menschsein und ist deshalb eines Rechtsstaates nicht würdig!

Was für einen Staat vertreten Sie Frau Justizministerin Werwigk-Hartneck? Was für einen Staat vertritt der oberste Polizeibeamte des Landes Baden Württemberg.

Wir, die Justizvereine mit ihren Mitgliedern verlangen eine Antwort auf diese Fragen, die an die Dienstaufsicht gerichtet sind.

Wollen Sie sich mit der Adolf-Hitler-Note der angeblich unerlaubten Rechtsvertretung herausreden? Wollen Sie sich mit den größten Verbrechern der deutschen Geschichte gleichstellen?

Stehen auch Sie hinter der Ferndiagnose eines Psychiaters, der bereit ist Menschen durch üble Machenschaften hinzurichten?

Bekennen Sie sich zur Wahrheit, und das öffentlich!

Warum spricht man plötzlich nicht mehr von der Vernichtung der Fahrzeuge der Familie Bornstein? Ist den Beamten, die hier offenbar Dienst nach Vorschrift tun, die Rechtfertigung für die Fortnahme der beiden Fahrzeuge abhanden gekommen?

Leisten Sie persönlich Schadensersatz und Schmerzensgeld Frau Justizministerin, wenn sich die psychisch vernichtende Ferndiagnose des Herrn Dr. Schulte als falsch herausstellen sollte, das müssten sie nämlich. Sie können sich natürlich die Kosten auch mit dem Herrn Polizeipräsidenten teilen. Willkür ist Willkür, zu deren Ausübung kein Justizverantwortlicher in einem Rechtsstaat berechtigt ist. Sie lassen es durch Ihre Untätigkeit als Weisungsberechtigte zu, dass der Pakt über die Menschenrechte, die allem nationalen Rechten vorangestellt sind auf das Übelste verletzt und das muss in einem Rechtsstaat Folgen haben.

Deshalb sind die Dienstaufsichtbeschwerde und der Strafantrag gegen die Beteiligten an der Ehrverletzung und der Folter der Beschwerten, und das ist die ganze Familie Bornstein gerechtfertigt.

Ich berufe mich dabei auf §§ 90 und 141 der ZPO und auf das Völkerrecht.

Lassen Sie die Rechtsanwältin Bornstein einfach in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen, dann haben auch Sie keine Probleme, so einfach wäre das. Dazu gehört auch die Herausgabe des unberechtigt eingezogenen Führerscheins der Rechtsanwältin Bornstein. Alles andere kann rechtstaatlich geregelt werden!

Anlage: Beweis: Prof. Dr. Papier

WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMME
VORSTANDSVORSITZENDER DER
„UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTE“
SOWIE DES VEREINS
„Graue Zone 88 e. V”

Mitglied im „Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.“ – Frankfurt /Main

Mitglied im „Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V.“ – Schwerin

D – 28261 Bremen, Postfach 610164 Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 19

Kopie:European Court of Human Rights

In Anlehnung an Schreiben vom 8. 1. 2003

Presse, Öffentl. RA. DrT
LANDRATSAMT ESSLINGEN

Amtsleiter Ordnungsamt und Führerscheinstelle

gleichlautend an

Bremen, dem 22. 1. 2004
Kreisordnungsamt Kirchheim.u.Teck

Amtsleiter Ordnungsamt und Füherscheinstelle

Jeweils per Telefax: 0711 – 3902-…. für Landratsamt

07021 – für Kreisamt

Fortnahme des Führerscheins der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein

sowie

Fortnahme des Fahrzeugs von der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein,

damit geplante Existenzvernichtung der Rechtsanwältin, hier verbunden mit Sippenhaft!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich war erst vor kurzer Zeit in Kirchheim u.Teck und habe dort mit Ihrer sehr geehrten Frau Trieloff gesprochen, während des persönlichen Gesprächs wurden telefonisch andere Mitarbeiter in das Gespräch einbezogen, ich werde hier nicht weiter darauf eingehen, Zeugnis ist in diesem Fall Frau Trieloff.

Tatsache ist, das zunächst der Führerschein der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein in Zusammenarbeit der Kreis- und Landratsamtsbehörde eingezogen werden sollte. Da es offenbar daran mangelt der Rechtsanwältin Bornstein Verkehrsvergehen, Fahrfehler unter zu jubeln, bedient man sich mit einem bestellten psychologischen Gutachten um die Rechtsanwältin zu deklassieren.

Wir wissen, das auf Behördenwunsch Gutachten auf Verlangen bestellt werden können, das ist auch inzwischen dem Gerichtshof in Strassburg bekannt. Natürlich geht das nur per Ferndiagnose! Jede Inaugenscheinnahme der Betroffenen würde zu einem anderen, als dem von Ihnen bestellten Gutachten

führen. Das ein psychisches Gutachten per Ferndiagnose standeswidrig, unzulässig und damit für Gerichte und Behörden unverwertbar ist, müssen Sie offenbar erst von einem ausländischen Gericht bestätigt bekommen. Wir arbeiten daran.

Ich selbst habe Frau Bornstein bei meinem Besuch exakt beobachtet, und die Dame mit einigen Leuten kontaktiert, mit der Bitte Frau Bornstein ebenso zu beobachten, darunter ist auch ein Mediziner gewesen. Übereinstimmend sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich in dem Ihnen vorliegenden Gutachten um eine reine Fehlinterpretation des von Ihnen konsultierten Neurologen handelt der gerichtlich nachzugehen sein wird.

Auf unser Anraten, hat sich Frau Bornstein einem anderen Neurologen gestellt der hier als Zeuge benannt werden kann und der unsere Beobachtungen durchaus teilt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits vor!

Sie haben Frau Bornstein in eine Situation gebracht, die jeder andere Mensch kaum so gut verarbeitet hätte, vermutlich wäre jede andere Person längst verzweifelt, wäre möglicherweise depressiv geworden oder hätte gar an Suizid gedacht.

Die Stärke, mit der alle Anfeindungen und Intrigen von Frau Bornstein verarbeitet werden zeigt gerade, dass das Bild des von Ihnen honorierten Neurologen völlig falsch ist. Auf eingehende Prüfung im fachlichen Bereich, und Sie können davon ausgehen, dass ich mit fast 30 jähriger Tätigkeit in der Wirtschaftsberatung die Leistung von Rechtsanwälten beurteilen kann, muss ich Frau Bornstein eine rasche Auffassungsgabe und ein sehr umfangreiches rechtliches Wissen bescheinigen, das eher die Ausnahme darstellt.

Wir haben uns deshalb entschlossen, Frau Bornstein für schwierige Prozesse in unserem Mitgliederbereich zu empfehlen.

Der Führerschein und Fahrzeugentzug kann mit Ihrer geistigen und seelischen Verfassung, erst recht nichts mit Ihrer von Ihnen angedichteten Schizophrenie, zu tun haben. Wir werden das aber sicher noch herausbekommen.

Wir richten hier an Sie zur Klärung des Rechts- und Sachverhalts einige Fragen, die bei falscher Beantwortung sicher Konsequenzen für den Beamten haben wird, der hier die Unwahrheit sagt:

1. Wer gab dem Nervenarzt den Auftrag die Rechtsanwältin Frau Bornstein per Ferndiagnose zu beurteilen?

2. Wer ist der zuständige Behördenangestellte der den Führerscheinentzug veranlasste?

3. Wer ist der zuständige Behördenangestellte, der veranlasste den Wagen von Frau Bornstein einzuziehen?

4. Wer veranlasste, dass die Entscheidung dem Verwaltungsgericht zu übertragen sei?

5. Sie haben den Wagen von Frau Bornstein offiziell deshalb eingezogen, damit ihr Bruder nicht damit fahren können soll, so war es zu hören!

6. Wie viel Führerscheine sind derzeit in Ihrem Amtsbereich eingezogen und wie viel Fahrzeuge von Familienmitgliedern wurden von Ihnen eingezogen, die ebenso dem führerlosen Familienmitglied Zugang zu Ihrem Fahrzeug verschaffen könnten oder wo sich das führerlose Familienmitglied ebenso den Wagen „ausleihen“ könnte! Da muss es ja in jedem Fall Parallelen geben, sonst musste man hier von Willkür reden. Mir ist eine solche Praktik, wie sie von Ihnen mit Fall Bornstein rechtswidrig durchgesetzt wird, völlig unbekannt.

Bitte denken Sie daran, das eine Akteneinsicht, erforderlichenfalls durch einen zugelassenen Rechtsanwalt am EU-Gerichtshof die Wahrheit ans Tageslicht bringt. Lange werden Sie die in Deutschland nach unseren Gesetzen zwingende Akteneinsicht nicht verwehren können, das gilt auch für das Verwaltungsgericht.

Wir fordern gemäß §§ 90 und 141 ZPO im öffentlichen Interesse die lückenlose Klärung des Sachverhalts, eine entsprechende Vollmacht liegt Ihnen vor und kann jederzeit neu von Frau Bornstein bestätigt werden.

Wir fordern weiter, das die Fahrzeuge von Frau Bornstein und ihrem Bruder zu Beweiszwecken sorgfältig und schonend bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt werden.

Sollten die Fahrzeuge Schaden nehmen und Sie der Auffassung sein, dass der Steuerzahler dafür aufkommen soll, wird gegen die für die Fahrzeugvernichtung zuständigen Beamten ein Strafverfahren, wegen Strafvereitelung im Amt, vorsätzlicher wirtschaftlicher Vernichtung von Geschäftsgrundlagen und Rechtswillkür eingeleitet.

Es wird beantragt werden, wie im europäischen Gedanken vorgesehen, Regress auf die Verantwortlichen zu übertragen.

Wir fordern sie hiermit auf dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug von Frau Regina Bornstein zur Ausübung Ihres Berufs umgehend zur Verfügung steht.

Jede Diskriminierung oder Polizeigewalt ist uns von Frau Bornstein unverzüglich zumelden, damit wir möglichst zeitnah EU-Behörden darüber berichten können.

Für den Schaden, den Frau Birnstein durch Ihre Maßnahmen erlitten hat und weiter erleidet, wird auch hier noch einmal die Haftung angesprochen.

Hochachtungsvoll

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Bornstein
(Staatsanwältin und Rechtsanwältin a.D.)

Stuttgart/Flensburg 06.08.2010
Redaktionsbeitrag „les Art“

Seit einigen Tagen geistert ein erneuter Fall von Bundesdeutscher Justizrepressalie und –Rechtsbeugung durch das Netz, wobei Frau Regina Bornstein im TV-Auftritt unter yutube in aller Deutlichkeit den Grund Ihrer Entlassungen, benennt.

Da die Meldungen sich überschlagen, haben wir von „les Art“ heute, am 06.08.2010 um 13.25 mit Frau Bornstein telefonieren können und können bestätigen, Frau Regina Bornstein ist noch am Leben, wenn auch am Telefon verständlicherweise sehr zurückhaltend, vorsichtig und leicht verängstigt wirkend.

Wir von „les Art“ haben Frau Bronstein unsere journalistische Begleitung angeboten und Sie gebeten, bei uns reinzuschauen und dann selbst zu entscheiden. Wir wollten keine Beeinflussung von Frau Bornstein vornehmen und haben auch kein tiefergehendes Gespräch geführt, sondern Frau Bornstein gebeten, von sich aus auf uns zuzukommen, wenn Sie glaubt, hier mitwirken zu können.(c)pressemitteilung.ws